Radevormwalder “GroKo” beschränkt Rederecht für kleinere Fraktionen

 

Update aus der Ratssitzung vom 9.7.19:

Wie erwartet wurde der Antrag mit der Mehrheit aus CDU, SPD, GRÜNE (!), und pro NRW (!!) angenommen. Die Fraktionsvorsitzenden der CDU und SPD haben in Reden ihren Standpunkt dargelegt. Insbesondere die SPD hat versucht zu argumentieren das die großen Fraktionen durch die Einschränkung der Redezeit wesentlich mehr betroffen sind als die kleinen Fraktionen.  Zusätzlich wurde angemerkt das in der ursprünglichen Grafik auf der UWG Webseite die SPD auf der “rechten” Seite steht. Die Grafik passen wir gerne an. Die SPD steht jetzt auf der “linken” Seite.    

Während die große Koalition in Berlin im Wesentlichen durch Personaldiskussionen von sich reden macht, ist die gleichnamige Gemeinschaft in Radevormwald mit der “Verbesserung” der Ratsarbeit beschäftigt. Dazu wurde für die Ratssitzung am 9.7.19 ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD zur Optimierung von Ratssitzungen eingebracht. Die Presse berichtete bereits ausführlich in einem Artikel und in einer “Ansichtssache” des zuständigen Redakteurs. 

Diese “Optimierung” besteht darin das allen Fraktionen weniger Redezeit eingeräumt wird. Allerdings werden Fraktionen mit mehr als 5 Stadtverordneten weitere Redezeiten zugestanden. Betrachtet man die Sitzverteilung im Rat mit 14 Sitzen für CDU, 9 Sitzen für SPD und 4 Sitzen für die UWG (weitere Fraktionen mit weniger Sitzen) so wird die Absicht der “GroKo Radevormwald” eindeutig sichtbar.

Ziel ist es, die Redezeit für die kleinere Fraktionen zu beschränken.

Damit soll die Debatte im Stadtrat so eingeschränkt werden das Entscheidungen, die die “GroKo” in stiller Gemeinschaft treffen will bzw. schon getroffen hat, nicht intensiv diskutiert werden können. 

Begründet wird das u. A. mit einer ausufernden Redebeteiligung der AL Fraktion. Weiterhin werden Verbesserungen in der Behandlung von “ungebührlichen Benehmen” gefordert. Falls es zu einem solchen Vorfall kommt kann durch Ratsbeschluss (natürlich mit der Mehrheit der CDU / SPD) der Ausschluss aus der Ratssitzung (mit Verweis aus dem Sitzungssaal) beschlossen werden. Nach Auffassung der UWG Fraktion ist ein Verweis aus dem  Sitzungssaal rechtlich problematisch. Wenn ein Ratsmitglied dem nicht nachkommt, können weitere “Strafmaßnahmen” (inklusive Ausschluss aus Ausschusssitzungen) erfolgen.

Betrachtet man die bisher gültige Geschäftsordnung stellt man fest das es für alle in dem Antrag angegebenen Situationen schon Regelungen gibt. Diese könnten von dem Sitzungsleiter (Bürgermeister) jederzeit zur Sitzungsführung eingesetzt werden.

Zusammenfassend stellt die UWG Fraktion fest:

  1. Die vorhandene Geschäftsordnung beinhaltet in allen Punkten klare und eindeutige Vorschriften die völlig ausreichend sind.
  2. Diese Vorschriften könnten durch den Sitzungsleiter (Bürgermeister) konsequent durchgesetzt werden und würden auch jetzt schon für eine ausreichende Ordnung und Effizenz in den Sitzungen sorgen.
  3. Der Vorschlag von CDU und SPD kann demnach nur dazu dienen die Meinungsäußerungen der anderen (kleineren) Fraktionen auf ein Mindestmaß zu beschränken.

Natürlich sind intensive Diskussionen in einer Ratssitzung immer zeitraubend und auch anstrengend. Die Diskussionskultur im Stadtrat ist mit Sicherheit auch nicht optimal. Die UWG Fraktion ist aber der Meinung das eine verschärfte Geschäftsordnung nicht das richtige Mittel zur Verbesserung der Diskussionskultur sein kann. Vielmehr ist es Aufgabe der Fraktionen und des Bürgermeisters die politische Arbeit so zu gestalten das Lösungen zum Wohle der Stadt gefunden werden. Eine möglichst unbeschränkte Debatte im Rat, im Rahmen der bereits vorhandenen Geschäftsordnung, ist dann eine Aufgabe der gewählten Stadträte/innen.

Die dadurch entstehenden Diskussionen muss und kann eine aktive Demokratie aushalten.

Die Aufgabe des Bürgermeisters ist es die Sitzungen in diesem Sinne zu leiten. Die Aufgabe der Mitglieder im Stadtrat ist es diese Diskussionen konstruktiv zu gestalten und nicht „ungeliebte“ Fraktionen über Geschäftsordnungen zu disziplinieren.

Vor dem Hintergrund der zurzeit feststellbaren Veränderungen in der politischen Landschaft (Prognosen zu Landtagswahlen) könnte gerade diese Veränderung der Geschäftsordnung bald auch diejenigen treffen die jetzt für eine solche Veränderung stimmen werden.

Wie groß wird dann die Empörung werden wenn eine SPD von diesen Regelungen eingeschränkt würden?

Es ist nicht zu erwarten das die Allianz aus CDU und SPD hier Einsicht zeigt und auf den Antrag verzichten wird. Verbessern kann sich diese Situation nur durch eine Veränderung der Sitzverteilung im Rat. 

Diese, dringend notwendige, Veränderungen kann nur durch die Bürgerinnen und Bürger bei der nächsten Kommunalwahl (2020) ausgelöst werden.  

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