Antwort der Verwaltung — Kein Feierabendmarkt!

Mit einem einfachen „Weiter kein Feierabendmarkt“ hat die Stabsstelle der Verwaltung (H. Scholl) gestern auf den offenen Brief der UWG geantwortet. Unsere vorgetragene Argumentation das die Veranstaltung natürlich nur unter Beachtung der Coronaschutzverordnung, die ja auch ein Hygienekonzept verlangt, stattfinden kann wurde anscheinend nicht untersucht. Auch unser Hinweis das die Umsetzung der Coronaschutzverordnung in der Gastronomie sehr gut funktioniert und die Erfahrungen daraus natürlich auch für den Feierabendmarkt genutzt werden können wird nicht erwähnt. 

Parallel hatten wir uns schon Gedanken zu dem Hygienekonzept des Feierabendmarktes gemacht. Aus unserer Sicht hätte ein Verkauf von Getränken nur nach der Eintragung in eine Anwesenheitsliste erfolgen können und wir hatten auch schon Vorschläge wie das praktisch umgesetzt und vollständig überwacht werden könnte.

Die Praxis aus anderen Kommunen und Städten das größere Veranstaltungen durchaus genehmigungsfähig gestalten werden können, zeigt die Genehmigung eines grossen Konzerts mit 13000 Zuschauern in Düsseldorf. Andere Veranstaltungen finden landesweit ebenfalls statt.

Wir bedauern diese pauschale Ablehnung ohne weitere Untersuchung und Diskussion!

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